Ihre Feier
Anmietung für eigene Feierlichkeiten
Wiederholte Anfragen von Agenturen , Betrieben und Gesellschaften veranlassen uns darauf hinzuweisen , das die Räumlichkeiten für kommerzielle Vermietungen oder Ausrichtungen nach wie vor nicht zur Verfügung stehen, da es sich nicht um eine Einrichtung nach dem Versammlungsstättengesetz handelt !